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Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz

Mitteilung Verfahrensstand Gemeinde Heinsdorfergrund

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 den Lärmaktionsplan (LAP) ohne Maßnahmen beschlossen.
Es wurde fachlich eingeschätzt und abgewogen, dass nach der Auswertung der Lärmbelastung dem Grunde nach in Heinsdorfergrund keine LAP ins Auge gefasst werden muss.
Somit wurde im Rahmen des Ermessens der Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei nicht relevanten oder gar keinen Betroffenheiten einen vereinfachten Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu beschließen und damit auf eine Festlegung von Maßnahmen zur Lärmminderung zu verzichten.

Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Berichterstattungsbogen (welcher dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugesandt wird). Die Unterlage ist im pdf-Format oder in der Stadtverwaltung Reichenbach, Fachbereich 2, SG Stadtplanung, Rathaus Markt 1 einsehbar.

In einem ständig wiederkehrenden Zyklus sind die Gemeinden zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung gemäß o.g. Rechtsvorschriften verpflichtet. Die Verpflichtung bezieht sich grundsätzlich auf die im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen, d.h. auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr.
Für Heinsdorfergrund wurden folgende Abschnitte kartiert:

• ein 0,9 Kilometer langer Abschnitt an der A 72 und
• ein 2,0 Kilometer langer Abschnitt an der B 94

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich in den veröffentlichten Lärmkarten über die Höhe der Lärmbelastung informieren, der sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Die Karten werden über die Website des LfULG https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html ↪ zur Verfügung gestellt.

Für die Gemeinde Heinsdorfergrund wurden keine Lärmbetroffenheit oberhalb der gesundheitsgefährdenden Schallpegelwerte festgestellt, die als empfohlene Auslöseschwellen für eine eventuell notwendige Lärmaktionsplanung gelten.
Ungeachtet dessen wird auch unterhalb dieser Grenzwerte Lärm als Belastung wahrgenommen.

Im ersten Schritt wurde per öffentlicher Bekanntmachung am 31.07.2023 auf der Homepage und im Raumbachboten vom 11.08.2023 über die Veröffentlichung der Lärmkarten informiert und zur Diskussion im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung aufgerufen.
Stellungnahmen und Hinweise gingen dazu bei der Gemeinde oder der Stadt Reichenbach nicht ein.
In der Sitzung vom 11.03.2024 wurde der Gemeinderat über den Stand der Lärmaktionsplanung und der geplanten weiteren Vorgehensweise (Aufstellung LAP ohne Maßnahmen) informiert. Diese Vorgehensweise wurde im Amtsblatt der Gemeinde, Raumbachbote vom 19.04.2024, ortsüblich bekanntgegeben.

Die nächste Lärmkartierung steht im Jahr 2027 sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2029 an.