Anmeldung Höhenfeuer 2025
Das Abbrennen von Höhenfeuer am 30. April 2025 bitte bis spätestens 22.04.2025 in der Gemeinde Heinsdorfergrund oder in der Stadtverwaltung Reichenbach/Vogtl. anmelden.
Die Beantragung kann formlos mit folgenden Angaben erfolgen:
– genauer Standort der Feuerstelle mit Angabe der Größe und Höhe
– Verantwortlicher für die Durchführung mit Telefonnummer
– Zeitpunkt des Abbrennens (Datum- und Zeitangabe)
Oder Sie nutzen für die Anmeldung das Formular auf unserer Homepage.
Beim Abbrennen, aber auch schon in der Phase der Errichtung, sind die üblichen Regeln des Brandschutzes zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere: der ausreichende Abstand zu brennbaren Gegenständen und Einrichtungen wie Gartenlauben, Zäunen und Bewuchs. Auch die Windstärke und Windrichtung müssen beachtet werden. Die Bereitstellung geeigneter Löschgeräte (Schaufeln, Spaten, Wasserschlauch, Feuerlöscher) und die ordnungsgemäße Nachkontrolle (Beräumung der Feuerstelle) sind ebenfalls zwingend. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten. Zum Schutz der Tiere, wie Kleinsäuger und Vögel, darf das Brennmaterial erst unmittelbar, also 72 Stunden vor dem Verbrennen, aufgeschichtet werden. Sollte auf Grund der Wetterlage eine erhöhte Waldbrandgefahr bestehen, kann das zur Untersagung von Feuern in Waldnähe führen
Achtung! Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, ist die Einholung einer Genehmigung durch die Untere Forstbehörde erforderlich.
Die Abfallbehörde des Landratsamtes des Vogtlandkreises, die Abteilung Ordnungswesen der Stadt Reichenbach/Vogtl. sowie die Feuerwehren werden ausgewählte Standorte von Höhenfeuern kontrollieren.